Beratung
Bauweisen
HOAI oder BGB
Bauablauf
Am Anfang steht eine vage Vorstellung dessen, was gebaut werden soll. Aktives Zuhören ist Grundlage für Vertrauen und eine erfolgreiche Zusamme-narbeit. Wir unterstützen Sie bei der Ausformu-lierung ihrer Gedanken, machen Handskizzen zum Transport ihrer Idee, sprechen über "Must- Have´s" und versuchen dadurch eine Vorstellung zu bekommen, was Sie wollen.
Egal ob Hanggrundstück oder grüne Wiese, ein guter Entwurf muss sich mit dem Grundstück auseinander setzen. Deshalb gehen wir mit Ihnen vor Ort, nehmen ein Aufmass der Höhen und der Grenzen, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Aufbauend auf dem Grundstück, Ihrem Raumprogramm sowie dem monetären Rahmen, erstellen wir Ihnen eine individuelle Planung. Zusammen mit dem Entwurf erhalten Sie eine Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung der einzelnen Gewerke) sowie einen Festpreis.
Das Bauen an sich ist so individuell, wie wir Menschen selbst.
Wir halten uns ca. 80% unserer Zeit in geschlos-senen Räumen auf. Deshalb ist es wichtig, sich mit geeigneten Baustoffen zu befassen.
Traditionell werden in unserer Region Wohn-häuser in Massivbauweise zu erstellen. Stein auf Stein. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Die Anforderungen an Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Schalldämmung und Bauphysik werden ständig weiterentwickelt und sind heute immer noch sehr attraktiv.
Kein Baustoff ist flexbiler als Holz. Egal ob als Holzständerwand, Brettstapeldecke oder sichtbarer Dachstuhl; die Einsatzmöglichkeiten sind schier endlos. Auch beim Thema Eigenleistungen gibt es hier viele Möglichkeiten, sich einzubringen. Holz symbolisiert für viele den Einklang mit der Natur und Wärme.
Egal welchen weg Sie einschlagen, versuchen wir Sie auf dem Weg zu unterstützen um Ökonomie und Ökologie zusammen zu bringen.
Nehmen Sie uns beim Wort und fordern Sie uns. Durch unsere Erfahrung und den Willen, jedes Projekt neu zu denken, finden wir den einen Weg, nämlich Ihren.
Zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer, wird ein Vertrag geschlossen. Hier ist zu unterscheiden:
Grundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
• LPH 1: Grundlagenermittlung
• LPH 2: Vorplanung
• LPH 3: Entwurfsplanung
• LPH 4: Genehmigungsplanung
• LPH 5: Ausführungsplanung
• LPH 6: Vorbereiten der Vergabe
• LPH 7: Mitwirken bei der Vergabe
• LPH 8: Objektüberwachung
• LPH 9: Objektbetreuung
Ein Honorarvertrag nach HOAI wird in der Regel geschlossen, wenn der Kunde, meist aufgrund von hohem Eigenleistungs-anteil, kein fertiges Produkt sondern lediglich Teilleistungen wünscht.
Beispielsweise LPH 1-4 für das Baugesuch, LPH 5-7 für die Werkplanung und Ausschreibungen.
2. Vertrag nach BGB
Grundlage hierfür ist das bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es bündelt ein Vertragswerk zur schlüsselfertigen Erstellung eines Bauwerks; mit Baubeschreibung, Festpreis und Terminvereinbarung.
Hierzu zählen:
• Entwurf/ Plan
• Angebot/ Festpreis
• Baubeschreibung
• Eigenleistungen
• Zahlungsplan
• Fertigstellungstermin
Ein Vertrag nach BGB wird in der Regel geschlossen, wenn der Kunde ein fertiges Produkt zum Festpreis wünscht.
Welcher Vertrag für Sie der Richtige ist, besprechen wir in Ruhe. Sprechen Sie uns an.
Nachdem das Baugesuch genehmigt wurde; die Werk,- und Detailplanung fertiggestellt ist und die Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben sind, kann es endlich losgehen.
Wir begleiten Sie auf jedem Schritt bei Ihrem Projekt. Die Bemusterungen führen wir mit Ihnen zusammen bei ausgewählten Großhändlern oder direkt auf der Baustelle durch. Mehr,- oder Minderkosten werden im Vorhinein bestätigt, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was Sie bekommen.
Unsere ausgewählten Fachfirmen, mit denen wir teilweise schon Jahrzehnte zusammenarbeiten, übernehmen dann die fachgerechte Ausführung der Leistungen.
Ihr Traum wird Wirklichkeit. Wir freuen uns darauf!